Mileis Arbeitsrechtsreform tritt in Argentinien in Kraft

Verfasst von: Susanne Brust

Seit dem 6. März gilt in Argentinien ein neues Arbeitsrecht. Der argentinische Senat hatte die Reform nach stundenlanger Diskussion und wochenlangen Protesten vor dem Kongressgebäude am 27. Februar beschlossen. Gewerkschaften hatten außerdem für den 19. Februar zu einem 24-stündigen Generalstreik gegen die Reform aufgerufen. Einen Überblick über die Lage vor der Abstimmung sowie die zentralen Punkte der Reform liefern die Lateinamerika Nachrichten.

Für Argentiniens ultralibertären Präsidenten Javier Milei ist die Verabschiedung der Reform ein Erfolg. Die von ihm angepriesene „Modernisierung“ des Arbeitsrechts solle die formelle Beschäftigung in Argentinien stärken, bedeutet tatsächlich aber eine deutliche Einschränkung der Rechte von Arbeiter*innen. So ermöglicht sie Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden (statt vorher acht), Lohnzahlungen in Ersatzleistungen wie Gutscheinen oder Naturalien und schafft eine „Stundenbank“, mit der Überstunden nun nicht mehr bezahlt, sondern durch Freizeit ausgeglichen werden müssen. Urlaubstage dürfen Arbeiter*innen künftig nicht mehr selbst festlegen, stattdessen kann der Arbeitgeber über Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs im Jahr bestimmen. 

Gleichzeitig wird der Kündigungsschutz aufgeweicht: Die Reform macht grundlose Kündigungen möglich und sichert nur noch geringere Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer*innen zu. Diese müssen von nun an nicht mehr die Arbeitgeber tragen, stattdessen werden sie aus zuvor für Rentenbeiträge vorgesehenen Mitteln finanziert. Nicht zuletzt schränkt die Reform gewerkschaftliche Aktivitäten und das Streikrecht massiv ein, ebenso wie die Geltungsbereiche von ausgehandelten Tarifen und Berufstatuten. Auch Rechtsstreitigkeiten werden für Arbeiter*innen künftig nur noch erschwert möglich sein.

Diese Neuerungen sehen die Gewerkschaften nicht nur als rückschrittlich, sondern auch als verfassungswidrig an. Der Gewerkschaftsverband CGT hat daher angekündigt, vor Gericht gegen das Gesetz vorzugehen. Auch der Anwalt und Arbeitsrechtsexperte Luis Campos beschreibt die Reform bei La Jornada als „größten Rückschritt im (Arbeits-)Recht seit der Diktatur“. Sie dringe in alle Dimensionen der Beziehung zwischen Arbeiter*innen und Arbeitgeber*innen ein und stärke letztere sowohl auf individueller als auch kollektiver Ebene. Campos hebt hier vor allem die Schwächung des Streikrechts, den Einfluss auf Sozialversicherungssysteme und die Überbeanspruchung der Gerichtsbarkeit hervor.

Lob bekommt Milei hingegen von Arbeitgeberverbänden – und Bewunderern in Deutschland. So berichtet die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit über einen „starken Start“ Mileis ins Jahr 2026 und beschreibt die Eingriffe der Arbeitsrechtsreform als „sinnvolle Maßnahmen“.


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