Veröffentlichung
11. October 2025
AfD: Unterstützung aus den USA
Verfasst von: Ulli Jentsch
Für die AfD hält der außenpolitische Aufschwung an, der in diesem Jahr durch die Wahlkampfhilfe durch Elon Musk und anderen Mitgliedern der Trump-Regierung und die Unterstützung durch Viktor Orbán ausgelöst worden war. In den letzten Wochen meldeten sich mehrmals Mitglieder der AfD von Reisen in die USA und Treffen mit Angehörigen der US-Regierung, während die Parlamente noch Sommerpause hatten. Mitte September besuchten Beatrix von Storch und Joachim Paul die Hauptstadt Washington und trafen sich dort unter anderem mit Vertretern aus dem State Department und aus dem Büro des Vize-Präsidenten J.D. Vance, um deren Unterstützung zu erbeten. Paul war zuletzt vom Wahlausschuss in Rheinland-Pfalz wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue abgelehnt worden. Von Storchs Reise sei mit der Bundesspitze abgestimmt worden. Den Besuch habe auch ein Mitarbeiter des Portals Nius begleitet. Die Vize-Parteichefin hat zuletzt den christlich-fundamentalistischen Marsch für das Leben in Berlin besucht. Unseren Bericht dazu findet ihr hier.
Am 1. Oktober trafen sich die beiden AfD-Außenpolitiker Markus Frohnmaier und Jan Wenzel Schmidt ebenfalls in Washington mit Darren Beattie, Unterstaatssekretär für öffentliche Diplomatie und öffentliche Angelegenheiten. Frohnmaier hatte bereits zwei Tage zuvor einen Auftritt bei den Georgetown University College Republicans, dort sprach er über das Thema 'The Ascending Right in the West'. Schmidt wiederum nahm am 2. Oktober an einem Event im New York Young Republican Club teil. Unter dem Motto 'Drinks with the AfD' trafen sich der AfD-Obmann im Finanzausschuss Kay Gottschalk und Schmidt dort mit Gästen. Frohnmaier wiederum will dort im Dezember anreisen.
Der frühere internationale Shooting-Star Maximilian Krah bleibt derweil in Berlin. Seine Immunität wurde vom Deutschen Bundestag aufgehoben, seine Geschäfts- und Privaträume durchsucht. Sein ehemaliger Mitarbeiter im Europaparlament, Jian Guo, hat vor kurzem eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten erhalten.
Redaktion: Ulli Jentsch