Geplantes Gesetz in Argentinien kontrolliert Zivilgesellschaft statt Lobby

Verfasst von: Gabriela Mitidieri, Ute Löhning

Die argentinische Regierung unter Präsident Javier Milei hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Transparenz im Zusammenhang mit Lobbyarbeit erarbeitet. Menschenrechtsorganisationen zufolge zielt dieser jedoch darauf ab, zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art zu kontrollieren, die ihre Informationsrechte gegenüber Behörden und staatlichen Stellen geltend machen. Am 23. Mai 2026 legten der Präsident, der Kabinettschef sowie die Minister für Inneres und für nationale Sicherheit den Vorschlag für ein „Gesetz über Transparenz und Offenlegung der Interessenvertretung“ dem Kongress vor und forderten den Senat und die Abgeordnetenkammer auf, den Gesetzentwurf zügig zu behandeln und zu beschließen.

„Transparenz in öffentlichen Entscheidungfindungssprozessen ist ein legitimes und notwendiges Ziel zur Stärkung der Demokratie. Der von der Regierung vorgelegte Entwurf zeigt jedoch nicht in diese Richtung“, sondern werde der Demokratie sogar schaden, erklärt Amnesty International Argentinien. Die Menschenrechtsorganisation ist alarmiert darüber, dass „der Text Mechanismen enthält, die die Bürger*innenbeteiligung beschränken, die politische Handlungsfähigkeit sozialer Organisationen schwächen und die staatliche Kontrolle über Akteure verstärken, die eine wichtige Funktion in der Gesellschaft übernehmen“.

Die Regierung erklärt in ihrem Gesetzentwurf: „Die vorliegende Initiative entspringt einer zentralen Überzeugung dieser Regierung: Ein transparenterer Staat entsteht da, wo es ein Fundament ohne Willkür und Privilegien gibt, und wo die Bürger mehr Freiheit und Mitbestimmung genießen.“ Einige Akteure der Zivilgesellschaft sehen das allerdings anders. Amnesty International, die Menschenrechtsorganisation Centro de Estudios Sociales y Legales (CELS), die feministische Organisation Equipo Latinoamericano de Género (ELA), die Pressegewerkschaft von Buenos Aires (SiPreBA) und weitere Organisationen kritisieren den Entwurf als „Gesetz zur Überwachung der gesellschaftlichen Teilhabe“. Sie fürchten, dass die argentinische Regierung mit diesem Gesetzentwurf eine verstärkte Wendung hin zu einer autoritären Politik einschlagen könnte. In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren sie, dass die im Entwurf enthaltene Definition von „Interessenvertretung“ zu weit gefasst sei. „Normale Aktivitäten in einer Demokratie“ wie Treffen mit Abgeordneten, Anstöße für Reformen oder die Teilnahme an der öffentlichen Debatte würden „dauerhaft der staatlichen Kontrolle unterstellt”, unabhängig davon, ob es sich bei den Initiativen um bürgerschaftliches Engagement oder um kommerzielle Aktivitäten handele.

„Unter diesem Regime würden Organisationen, zu deren Rolle es gehört, die Behörden zu kontrollieren, einer verstärkten Beobachtung und Kontrolle durch eben diese Behörden unterworfen, was ihre Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit beeinträchtigen würde“, erklären die zivilgesellschaftlichen Organisationen. Als besonders heiklen Aspekt des Gesetzentwurfs nennen sie dessen „mögliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, den Journalismus und den demokratischen Zugang zu Informationen in Bezug auf Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“. Denn das geplante Gesetz könnte die Teilnahme an öffentlichen Debatten erschweren und „insbesondere die Funktionsweise eines unabhängigen Journalismus direkt beeinträchtigen, der auf demokratische Kontrolle, Recherche und Kontrolle der Rechenschaftspflichten staatlicher Stellen ausgerichtet ist“.

Laut einer Analyse des International Center for Not-for-Profit Law (ICNL) würde der Gesetzentwurf für „alle Interessenvertretungen“ gelten, worunter praktisch jede Tätigkeit falle, die von einer natürlichen oder juristischen Person mit oder ohne Gewinnabsicht ausgeübt wird. Laut dem Entwurf werde verlangt, dass sich „Interessenvertretungen“ in einem „öffentlichen Verzeichnis für Interessenvertretungen“ registrieren lassen, welches veröffentlicht werden muss. Für die Registrierung und die Zuteilung einer Identifikationsnummer muss eine Interessenvertretung Angaben zu den durch sie vertretenen Akteuren, zu ihren Kund*innen und Begünstigten machen und darüberhinaus auch Informationen zu den „Angelegenheiten, auf die Einfluss genommen werden soll“ und eine Erklärung zu ausländischen Interessen vorlegen.

„Dies könnte einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Antragstellenden und die Aufsichtsbehörden bedeuten und die Antragstellenden dazu verpflichten, Informationen offenzulegen, die Datenschutzbedenken in Bezug auf ihre Begünstigten und Financiers aufwerfen könnten.“ Die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen über die „Angelegenheiten“, auf die Einfluss genommen werden soll, könnte beispielsweise zivilgesellschaftliche Akteure dazu zwingen, der Regierung gegenüber bereits vorab Details über ihre geplanten Aktivitäten zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung oder öffentliche Politiken offenzulegen, erklärt das ICNL.

Laut dem Gesetzentwurf müssen auch Vertretungen der Regierung und des Parlaments „jede Kommunikation“ (Treffen, E-Mail usw.) zwischen Beamt*innen, Angestellten oder Regierungsberater*innen und Interessenvertretungen protokollieren, wenn die Kommunikation „das Ziel hat, Interessen, Standpunkte, Argumente, Vorschläge, Informationen oder Forderungen einzubringen, die darauf die öffentliche Entscheidungsfindung beeinflussen sollen“. Dabei müssten „die Details zu den Teilnehmenden, das Thema der Kommunikation und eine Zusammenfassung der ‚behandelten Angelegenheiten‘“ dokumentiert werden.

Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen sieht der Gesetzentwurf verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen vor, welche die zivilgesellschaftlichen Organisationen als überzogen und unrechtmäßig kritisieren. Zu den zivilrechtlichen Sanktionen gehören Geldstrafen sowie die dauerhafte Suspendierung bei Verstößen wie der Vorlage falscher oder unvollständiger Berichte. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vier neue Straftatbestände für Interessenvertretungen vor, die mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und vier Jahren geahndet werden können: für Falschangaben oder schwerwiegende Verschleierung, für versteckte Interessenvertretungen, die heimliche Vertretung ausländischer Interessen sowie für die vorsätzliche Behinderung. Dabei kritisieren die zivilgesellschaftlichen Organisationen eine Asymmetrie, da der Gesetzentwurf für Staatsbedienstete, die gegen die Regelungen verstoßen, lediglich die Kategorisierung als „schweres Vergehen“ vorsieht.

Verdecktes Gesetz über Ausländische Agenten

Amnesty International, CELS und andere weisen in ihrer Erklärung ausdrücklich auf die Auswirkungen auf Organisationen hin, die Mittel aus der internationalen Entwicklungszusammenarbeit erhalten. Sie kritisieren den Gesetzentwurf als „verdecktes Gesetz über Ausländische Agenten“, das internationale Rechte und Standards beeinträchtigt und Organisationen, die Gelder aus der internationalen Entwicklungszusammenarbeit erhalten, mit der Vertretung ausländischer Interessen in Verbindung bringt. 

Außerdem, so erklären sie, „hängt ein Großteil des unabhängigen investigativen Journalismus teilweise oder vollständig von internationalen Zuschüssen, internationaler Zusammenarbeit oder globalen Bündnissen ab. Bei solch weit gefassten Definitionen könnten bestimmte Formen des kollaborativen Journalismus oder der internationalen Finanzierung diskursiv ebenfalls mit ‚ausländischen Interessen‘ in Verbindung gebracht werden“.

Gemäß Artikel 2 des Gesetzentwurfs wird als „ausländischer Akteur“ definiert: „jeder ausländische Staat, Regierung oder Partei, jedes ausländische Staatsunternehmen, jede von einem ausländischen Staat kontrollierte Einrichtung, jede im Ausland gegründete juristische Person oder jede natürliche Person ohne Aufenthaltsstaus im Land, in deren Auftrag, auf deren Anweisung, unter deren Leitung, Kontrolle, Finanzierung oder zu deren Hauptnutzen eine Interessenvertretung im Sinne dieses Gesetzes erfolgt“.

Diese Definition umfasst internationale Menschenrechtsorganisationen, internationale Netzwerke der Zivilgesellschaft, länderübergreifende Kampagnen, Gewerkschaften usw.. „Diese Akteure dürfen nicht ausschließlich aus einem technischen Blickwinkel eingeordnet werden, sondern müssen auch aus politischer Perspektive betrachtet werden“, heißt es in der Erklärung, die auf Gesetze über Ausländische Agenten in anderen Ländern verweist. In Russland, Ungarn, El Salvador, Peru, Nicaragua, Paraguay und anderen Ländern wurden unter der Vorgabe des Schutzes von Souveränität, Transparenz oder der Bekämpfung ausländischer Einflussnahme Kontrollmechanismen für international finanzierte Organisationen eingeführt. „Auch wenn der Gesetzentwurf die extremen Modelle aus Russland und Ungarn nicht kopiert, übernimmt er doch teilweise die Logik der strukturellen Verdächtigung von transnationalen Akteuren und Organisationen, die der politischen Macht kritisch gegenüberstehen oder zur Stärkung der Demokratie beitragen.“

Die Organisationen der Zivilgesellschaft benennen internationale Menschenrechtsorganisationen, die „diese Art von Gesetzen (…) als Mechanismen zur Beschränkung der demokratischen Teilhabe“ bezeichnet haben. Sie verweisen auf Erklärungen der UN-Sonderberichterstattenden für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie für Meinungsfreiheit der Interamerikanischen Menschenrechtskommission CIDH und anderer regionaler Mechanismen in Afrika, der ASEAN und der OSZE, die davor warnen, dass „die Gesetze über ‚Ausländische Agenten‘ und ‚ausländische Einflussnahme‘ meist vage, zu weit gefasste und/oder mehrdeutige Definitionen verwenden“, die eine willkürliche Anwendung dieser Gesetze ermöglichen und einen „stark disziplinierenden Effekt” haben.

Derzeit wird der Gesetzentwurf noch nicht im Parlament behandelt. Am 10. Juni nahmen verschiedene Organisationen, darunter das CELS, Poder Ciudadano und die Anwaltskammer der Hauptstadt, an einer Plenarsitzung der Ausschüsse des argentinischen Abgeordnetenhauses teil, und brachten ihre Kritik am veröffentlichten Entwurf vor. Aufgrund des großen Interesses wurde am 17. Juni eine zweite gemeinsame Informationssitzung der Ausschüsse für Verfassungsfragen und Allgemeine Gesetzgebung anberaumt, an der weitere Organisationen wie unter anderem der Verband der argentinischen Metallindustrie und die Initiativen „Jugendliche für das Klima“ und die „Anwält*innen für Klimarecht“ teilnahmen.

Die Organisationen, die ihre Kritik vorschriftsgemäß vorgebracht haben, warten nun ab, ob es zu einer Überarbeitung der ersten Fassung des Gesetzentwurfs kommen wird oder nicht. In jedem Fall markiert die Gesetzesvorlage einen besorgniserregenden Präzedenzfall in Bezug auf das Vereinigungsrecht, das Petitionsrecht und den Einsatz von Instrumenten, die andere autoritäre Regierungen bereits benutzt haben, um Opposition und Kritik einzudämmen.


Redaktion & Übersetzung: Ute Löhning

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